Psychotherapie für Ihre Patient:innen –Erstgespräch innerhalb einer Woche.
Personzentrierte Psychotherapie, Paartherapie und Mediation in Unterwaltersdorf (Bezirk Baden) und online. Auf Wunsch erhalten Sie einen Kurzbericht – mit Einverständnis Ihrer Patient:innen.

- Psychotherapeut · BMSGPK Nr. 11540
- Personzentrierte Psychotherapie
- Eingetr. Mediator · BMJ-Liste
Auf einen Blick
in der Regel innerhalb einer Woche, 30 Min., wird nicht verrechnet
Eingetragener Psychotherapeut seit 2020 (Nr. 11540), personzentriert; Mediator (BMJ); über 30 Jahre Berufserfahrung
Einzel, Paar, Familie; Selbsterfahrung und Supervision für Ausbildungskandidat:innen
Praxis in 2442 Unterwaltersdorf (Bezirk Baden), Parkplätze vor dem Haus – oder online
Wofür eine Zuweisung passt
- Angst- und Panikstörungen
- Depressive Episoden, Erschöpfung, Burnout
- Lebenskrisen, Trauer, Übergänge
- Selbstwert- und Identitätsthemen
- Belastungen nach schwierigen Erfahrungen
- Beziehungs- und Paarkonflikte (Paartherapie)
Wofür nicht – bitte stationär oder psychiatrisch
- Akute Suizidalität oder akute Selbst-/Fremdgefährdung
- Akute psychotische Zustände
- Akuter Substanzentzug
In akuten Situationen: Notruf 144, Telefonseelsorge 142 oder die nächstgelegene psychiatrische Abteilung bzw. Ambulanz. Eine begleitende Psychotherapie ist nach Stabilisierung gut möglich.
So läuft eine Zuweisung
- 1
Kontakt
Ihre Patient:in bucht selbst online oder meldet sich telefonisch. Sie können mir die Zuweisung auch vorab per E-Mail oder SMS ankündigen. Ein Überweisungsschein ist nicht nötig.
- 2
Erstgespräch
In der Regel innerhalb einer Woche, 30 Minuten, in der Praxis oder online. Wir klären Anliegen, Indikation und Setting.
- 3
Ärztliche Untersuchung für den Kassenzuschuss
Für den Zuschuss der Krankenkasse ist vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung nötig. Sie bestätigen diese auf dem Formular der Kasse; Ihre Patient:in bringt es mir mit. Ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung der Kasse nötig; den Antrag bereite ich vor.
- 4
Rückmeldung an Sie
Auf Wunsch erhalten Sie einen kurzen Bericht zu Beginn und bei Abschluss – nur mit schriftlichem Einverständnis Ihrer Patient:in (Verschwiegenheitspflicht nach Psychotherapiegesetz).
Formulare zur ärztlichen Untersuchung stellt die jeweilige Krankenkasse bereit, z. B. die ÖGK. Zuschüsse pro Einzelsitzung (Stand 2026): ÖGK 33,70 €, SVS 50,00 €, BVAEB 50,20 € – Honorare & Zuschuss.
Auch für Gerichte, Jugendämter und Beratungsstellen
Kontakt für Fachleute
Am besten per E-Mail oder SMS – ich melde mich zeitnah zurück.
Infoblatt für die Ordination drucken