Für eingetragene Mediator:innen

50 Stunden in fünf Jahren –und die Hälfte davon muss Seminar sein.

Fortbildungsseminare und Supervisionsgruppen für eingetragene Mediator:innen, in Unterwaltersdorf im Bezirk Baden. Mit dem Schwerpunkt, den sonst kaum jemand abdeckt: was in hochstrittigen Verfahren psychisch passiert.

Eingetragener Mediator (BMJ)
Eingetragener Psychotherapeut
BMJ-akkreditierte Akademie
Thomas Laggner – Mediator und Psychotherapeut
Thomas Laggner
  • Eingetragener Mediator · BMJ-Liste
  • Psychotherapeut · BMSGPK Nr. 11540
  • ABC-Counselorakademie

Was § 20 ZivMediatG verlangt

Eingetragene Mediator:innen müssen sich angemessen fortbilden. Das Mindestmaß sind 50 Stunden innerhalb von fünf Jahren. Der Nachweis ist dem Bundesministerium für Justiz alle fünf Jahre unaufgefordert vorzulegen.

Die Frist läuft ab dem Tag Ihrer Eintragung, für jede Person einzeln. Es gibt also keinen gemeinsamen Stichtag – prüfen Sie, wann Ihre fünf Jahre enden.

Die Grenze, die oft übersehen wird

Die Richtlinie des Beirats für Mediation legt fest, welche Formate zählen. Entscheidend ist: Supervision und Intervision dürfen zusammen höchstens 50 Prozent des Gesamtausmaßes ausmachen. Bei 50 Einheiten sind das maximal 25. Die andere Hälfte müssen echte Fortbildungsveranstaltungen sein – eine kollegiale Intervisionsrunde allein genügt also nicht.

Anrechenbar

  • Seminare, Kurse und Workshops mit interaktivem Lernen
  • Vorträge zur Wissensvermittlung
  • Supervision unter Anleitung
  • Intervision, seit der Novelle der Richtlinie ausdrücklich anerkannt

Nicht anrechenbar

  • Die eigene Lehrtätigkeit
  • Die Berufsausübung selbst, haupt- oder nebenberuflich
  • Eigenständige Ausbildungen – Ausnahme sind Masterlehrgänge in Mediation
  • Alles, was vor dem Tag Ihrer Eintragung stattgefunden hat

Die Anerkennung im Einzelfall entscheidet das Bundesministerium für Justiz. Im Zweifel klären Sie eine geplante Veranstaltung vorab dort oder bei Ihrem Berufsverband ab.

Meine Themen

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Formate und Honorar

Alle Preise inklusive 20 % Umsatzsteuer. Eine Einheit dauert 50 Minuten, ein Seminartag umfasst 8 Einheiten.

Seminartag

Samstag, 9 bis 17 Uhr, 8 Einheiten, 5 bis 8 Teilnehmende. 1.200 € pro Tag, aliquot geteilt – bei 8 Personen 150 € pro Person. Zählt zur Hälfte, die nicht durch Supervision ersetzt werden darf.

Supervisionsgruppe

Laufende Gruppe für Fallarbeit aus der Mediationspraxis, ebenfalls als Tag oder Halbtag. Deckt die andere Hälfte ab, bis maximal 25 Einheiten.

Einzelsupervision

Für einzelne schwierige Verfahren, Montag bis Freitag. 132 € pro Einheit (110 € netto zuzüglich 20 % USt).

Bestätigung

Schriftlich mit Datum, Dauer und Inhalt – so, wie es die Richtlinie für den Nachweis verlangt.

Wie Sie auf 50 Einheiten kommen

Drei Seminartage ergeben 24 Einheiten und decken damit fast die gesamte Hälfte ab, die nicht durch Supervision ersetzt werden darf. Dazu eine Supervisionsgruppe für die übrigen Einheiten – damit sind Sie für Ihre fünf Jahre versorgt. Bei 8 Teilnehmenden kostet ein Seminartag 150 €.

Wer das anbietet

  • Eingetragener Mediator beim Bundesministerium für Justiz (ZivMediatG)
  • Eingetragener Psychotherapeut seit 2020 (Personzentrierte Psychotherapie, BMSGPK-Liste Nr. 11540)
  • Gründer der ABC-Counselorakademie mit BMJ-Akkreditierung für Mediations- und Supervisionsausbildung
  • Staatlich geprüfter Lebens- und Sozialberater, über 30 Jahre Berufserfahrung

Auch als Mediator tätig? Hier geht es zu meinem Mediationsangebot für Klient:innen und zur Elternberatung nach § 95 AußStrG.

Ort

Wiener Straße 17/2, 2442 Unterwaltersdorf (Bezirk Baden) · Parkplätze vor dem Haus · Bahnhof Unterwaltersdorf in Gehweite · Von Wien, Baden, Mödling und Wiener Neustadt gut erreichbar.

Kontakt

Schreiben Sie mir, welche Einheiten Ihnen fehlen und bis wann. Termine stimme ich mit der jeweiligen Gruppe ab; einzelne Interessent:innen nehme ich in eine Warteliste auf.

Infoblatt drucken (2 Seiten A4)