Ausführliche Antworten zu allen Fragen rund um Psychotherapie, Paartherapie, Mediation & Lebensberatung: Kosten & Abrechnung, Ablauf & Organisation, Methoden, Online-Termine, Orientierungshilfe („Welches Angebot passt zu mir?“) und mehr. Von Psychotherapeut Thomas Laggner.

Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie

30 Min.
Unverbindliches Erstgespräch
€110–225
Pro Sitzung (60–90 Min.)
30 Min.
Erstgespräch unverbindlich
2 Standorte
Unterwaltersdorf

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FAQ-Kategorien im Überblick

Unsere Fragen sind in Kategorien gegliedert, um Ihnen schnellen Zugriff auf die wichtigsten Informationen zu bieten – inklusive Orientierungshilfe, welches Angebot zu Ihnen passt.

Allgemeines

7 Fragen

Orientierung

8 Fragen

Kosten & Zuschuss

8 Fragen

Ablauf & Organisation

7 Fragen

Psychotherapie

6 Fragen

Paartherapie

4 Fragen

Business & Supervision

3 Fragen

Mythen & Vorurteile

7 Fragen

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Sie können ganz einfach online über unseren Terminkalender einen Termin buchen, telefonisch unter 0699 12 169 080 anrufen oder eine WhatsApp-Nachricht senden. Ich bemühe mich, Erstgespräche innerhalb von 1-2 Wochen anzubieten.

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Ich biete Termine in meiner Praxis in Unterwaltersdorf (Wiener Straße 17/2, 2442 Unterwaltersdorf) sowie Online-Termine österreichweit an. Die Praxis ist gut erreichbar und verfügt über Parkplätze in der Nähe.

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Ja, nach einem persönlichen Erstgespräch biete ich auch Online-Sitzungen via sicherer Videotelefonie an. Dies ist besonders praktisch bei Terminschwierigkeiten, Krankheit oder größerer Entfernung. Die Qualität der therapeutischen Arbeit bleibt dabei vollständig erhalten.

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Das unverbindliche Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten. Eine reguläre Einzelsitzung dauert 60 Minuten. Paartherapie-Sitzungen dauern 60 oder 90 Minuten. Auf Wunsch kann das Erstgespräch um weitere 30 Minuten zur vollen Stunde ausgeweitet werden (€84,00 ermäßigter Tarif).

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Ja, in Unterwaltersdorf finden Sie öffentliche Parkplätze direkt vor dem Gebäude (Wiener Straße 17/2). Für Online-Termine ist keine Anfahrt nötig.

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Die Praxis liegt im Erdgeschoss. Am Zugang gibt es eine Stufe; ein Lift ist nicht vorhanden. Eine Rampe ist nach Absprache möglich. Ein WC ist vorhanden, jedoch nicht rollstuhlgerecht. Bitte klären Sie die Nutzung der Rampe vor Ihrem Termin telefonisch.

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Als eingetragener Psychotherapeut unterliege ich der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 Psychotherapiegesetz. Alles, was Sie mir erzählen, bleibt absolut vertraulich - selbst gegenüber Angehörigen, Arbeitgebern oder Behörden. Ausnahmen bedürfen Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

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Eine Psychotherapie-Sitzung (60 Minuten) kostet €110,00 – für gesetzlich Versicherte und Selbstzahler gleich, bar oder per Überweisung. Das Erstgespräch (30 Min.) wird nicht verrechnet. Paartherapie kostet €150,00 (60 Min.) bzw. €225,00 (90 Min.) inkl. 20 % USt.

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Als Wahlpsychotherapeut bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss beantragen. Die Erstattung beträgt je nach Kasse (Stand 2026) €33,70 (ÖGK), €50,00 (SVS) oder €50,20 (BVAEB) pro Einzelsitzung. Ihr Eigenanteil liegt damit bei ca. €60 bis €76 pro Sitzung. Für Paartherapie ist generell kein Kassenzuschuss möglich.

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Sie benötigen: 1) Honorarnote von mir (erhalten Sie nach jeder Sitzung), 2) Bewilligung Ihrer Krankenkasse (meist Formular für Wahlpsychotherapie), 3) ärztliche Bestätigung (vom Hausarzt oder Facharzt). Ich unterstütze Sie gerne beim Ausfüllen der Formulare.

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Ja, Psychotherapiekosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Therapie. Bewahren Sie alle Honorarnoten für Ihre Steuererklärung auf.

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In Ausnahmefällen und nach individueller Absprache ist eine Anpassung des Honorars möglich. Sprechen Sie mich im Erstgespräch offen an, wenn finanzielle Schwierigkeiten bestehen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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Das Honorar ist am Ende der Sitzung bar zu bezahlen oder kann per Banküberweisung beglichen werden (innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Honorarnote). Kartenzahlung ist derzeit leider nicht möglich.

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Das Erstgespräch (ca. 30 Minuten) wird nicht verrechnet und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen. Auf Wunsch kann das Gespräch um weitere 30 Minuten zur vollen Stunde ausgeweitet werden, wofür dann der ermäßigte Tarif von €84,00 verrechnet wird.

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Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Die genannten Honorare sind fix und transparent. Sie erhalten nach jeder Sitzung eine detaillierte Honorarnote. Keine Anmeldegebühren, keine Bearbeitungsgebühren.

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Im Erstgespräch (30 Min.) lernen wir einander kennen. Sie schildern Ihr Anliegen und ich erkläre meine Arbeitsweise. Wir besprechen gemeinsam, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Das Gespräch ist unverbindlich - Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie mit mir arbeiten möchten.

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In der Regel empfehle ich zu Beginn wöchentliche Sitzungen für optimalen Therapiefortschritt. Je nach Bedarf und Fortschritt können wir später auf einen 14-tägigen Rhythmus wechseln. Die Frequenz bestimmen wir gemeinsam basierend auf Ihren Bedürfnissen und Zielen.

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Ja, das ist möglich. Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei Absagen 24-48h vorher berechne ich 70% Ausfallshonorar, bei weniger als 12h vorher 100%. Ausnahme: Krankheit mit ärztlicher Bestätigung. Diese Regelung ist fair und ermöglicht mir, den Termin anderweitig zu vergeben.

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Ja, selbstverständlich. Psychotherapie ist freiwillig und Sie entscheiden zu jedem Zeitpunkt selbst, ob Sie weitermachen möchten. Ideal ist ein geplanter Abschluss mit einer Abschlusssitzung, aber es gibt keine Mindestvertragsdauer oder Kündigungsfristen.

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Die therapeutische Beziehung ist entscheidend für den Erfolg. Wenn Sie merken, dass die 'Chemie' nicht stimmt, sprechen Sie es bitte offen an. Manchmal lässt sich das klären, manchmal ist ein Therapeutenwechsel die bessere Option. Ich unterstütze Sie gerne bei der Vermittlung zu Kollegen.

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Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Krankenakte. Ich dokumentiere Ihre Therapie sorgfältig und Sie können jederzeit Kopien Ihrer Unterlagen anfordern. Dies ist kostenlos und erfolgt innerhalb weniger Tage.

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Nein, Psychotherapie ist Ihre private Angelegenheit. Ob und wem Sie davon erzählen, entscheiden allein Sie. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen - ich darf ohne Ihre Zustimmung niemandem Auskunft geben.

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Ich arbeite hauptsächlich personzentriert nach Carl Rogers. Diese Methode betont Wertschätzung, Empathie und Echtheit. Ergänzend nutze ich Elemente aus neurolinguistischer Psychotherapie (NLP), Gestaltarbeit und systemischen Ansätzen – je nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

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Psychotherapie unterstützt bei psychischem Leidensdruck, belastenden Lebensphasen, Beziehungsthemen, Trauer, Selbstwertthemen, psychosomatischen Beschwerden und vielen weiteren Anliegen. Im Erstgespräch klären wir, ob meine Expertise zu Ihrem Anliegen passt.

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Die Dauer ist sehr individuell. Manche Anliegen lassen sich in 10-15 Sitzungen bearbeiten (Kurzzeittherapie), andere benötigen längere Begleitung über Monate oder Jahre. Wichtig: Sie entscheiden selbst, wie lange Sie Therapie in Anspruch nehmen möchten. Wir evaluieren regelmäßig gemeinsam den Fortschritt.

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Psychotherapeut: Begleitet bei psychischem Leidensdruck durch Gespräche und methodische Arbeit (wie ich). Psychologe: Hat Psychologie studiert, darf aber nicht automatisch psychotherapeutisch tätig sein. Psychiater: Ist Facharzt für Psychiatrie und darf Medikamente verschreiben. Oft ergänzen sich diese Berufe – bei ausgeprägtem Leidensdruck kann eine Kombination aus psychotherapeutischer und fachärztlicher Begleitung sinnvoll sein.

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Nein, für Psychotherapie benötigen Sie keine ärztliche Überweisung. Sie können direkt einen Termin bei mir vereinbaren. Für die Krankenkassen-Rückerstattung ist allerdings eine ärztliche Bestätigung erforderlich, die Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erhalten.

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Ja, Studien zeigen, dass Online-Therapie bei vielen Anliegen genauso wirksam ist wie Präsenztherapie. Nach einem persönlichen Erstgespräch können wir problemlos online weiterarbeiten. Viele Klienten schätzen die Flexibilität und den Wegfall der Anfahrt.

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Paartherapie hilft bei: wiederkehrenden Konflikten, Kommunikationsproblemen, Vertrauensverlust, sexuellen Schwierigkeiten, Affären, unterschiedlichen Lebensvorstellungen, wenn Sie sich auseinandergelebt haben oder vor der Trennung stehen. Je früher Sie Unterstützung suchen, desto besser sind die Chancen. Auch präventiv ist Paartherapie sinnvoll!

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Idealer ist es, wenn beide Partner gemeinsam kommen. Nur so können beide Perspektiven gehört und an der Beziehung gearbeitet werden. Wenn ein Partner ablehnt, kann Einzeltherapie aber trotzdem hilfreich sein, um eigene Muster zu verstehen und Veränderungen anzustoßen.

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Ja, absolut! Paartherapie kann auch bei der Entscheidungsfindung helfen ('Trennen oder bleiben?') oder eine einvernehmliche Trennung begleiten. Gerade wenn Kinder involviert sind, ist eine faire Trennung mit professioneller Unterstützung sehr wertvoll.

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Nein, für Paartherapie gibt es generell keinen Krankenkassen-Zuschuss, da sie nicht als Heilbehandlung gilt. Die Kosten (€150,00 für 60 Minuten bzw. €225,00 für 90 Minuten, inkl. 20 % USt.) sind privat zu tragen. Manche Privatversicherungen übernehmen aber einen Teil.

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Supervision fokussiert auf berufliche Reflexion, Fallbesprechungen und Teamentwicklung - vor allem im psychosozialen Bereich. Coaching ist lösungs- und zielorientierter und richtet sich an Führungskräfte oder bei beruflichen Herausforderungen. Beide Formate können einzeln oder in Gruppen stattfinden.

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Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Im Gegensatz zur Therapie geht es nicht um psychische Gesundheit, sondern um konkrete Vereinbarungen (z.B. bei Trennungen, Erbstreitigkeiten, Teamkonflikten). Als Mediator bin ich neutral und unterstütze beide Parteien gleichwertig.

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Ja, ich biete Workshops, Seminare und Beratung für Unternehmen zu Themen wie Stressmanagement, Führungskräfte-Coaching, Teamentwicklung und Konfliktmanagement. Sowohl Präsenz als auch online möglich. Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot.

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❌ Mythos

✅ Realität: Psychotherapie ist für alle Menschen hilfreich, die sich weiterentwickeln möchten, mit Belastungen konfrontiert sind oder ihre Lebensqualität verbessern wollen. Sie müssen keine Diagnose haben, um von Therapie zu profitieren. Viele Menschen nutzen Psychotherapie präventiv, zur persönlichen Weiterentwicklung oder zur Bewältigung herausfordernder Lebensphasen wie Trennungen, beruflichen Veränderungen oder Sinnfragen.

Die Wahrheit ist: Therapie ist ein Angebot für alle, die ihr Leben bewusster gestalten und ihre Potenziale entfalten möchten. Sie ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Selbstfürsorge und Mut zur Veränderung.

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❌ Mythos

✅ Realität: In der Psychotherapie – besonders in der personzentrierten Therapie – sind Sie selbst der Experte für Ihr Leben. Der Therapeut gibt keine Ratschläge oder Lösungen vor, sondern begleitet Sie dabei, Ihre eigenen Antworten zu finden. Durch empathisches Verstehen, echte Begegnung und einen geschützten Raum aktivieren Sie Ihre eigenen Ressourcen und Lösungskompetenzen.

Die Wahrheit ist: Therapie ist ein gemeinsamer Prozess. Sie entscheiden über Ihre Ziele, Ihr Tempo und Ihre Schritte. Der Therapeut unterstützt Sie dabei, Ihren eigenen Weg zu finden – ohne Bevormundung oder vorgefertigte Lösungen.

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❌ Mythos

✅ Realität: Die Dauer einer Psychotherapie ist sehr individuell und hängt von Ihren Zielen und Bedürfnissen ab. Viele Menschen profitieren bereits nach 10-20 Sitzungen von deutlichen Verbesserungen (Kurzzeittherapie). Andere wählen eine längerfristige Begleitung für tiefgreifende Persönlichkeitsentwicklung. Das Ziel ist immer Ihre Autonomie und Selbstständigkeit – nicht Abhängigkeit.

Die Wahrheit ist: Eine gute Therapie macht Sie unabhängiger, nicht abhängiger. Der Abschluss wird gemeinsam geplant, wenn Sie sich stabil genug fühlen und Ihre Ziele erreicht haben. Sie bestimmen das Tempo mit.

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❌ Mythos

✅ Realität: Psychotherapie ist weit mehr als 'nur reden'. Das therapeutische Gespräch ist ein strukturierter, wissenschaftlich fundierter Prozess. Durch die therapeutische Beziehung erleben Sie neue emotionale Erfahrungen. Zudem werden je nach Methode konkrete Übungen, Achtsamkeitstechniken oder Reflexionsmethoden eingesetzt.

Die Wahrheit ist: Das therapeutische Gespräch ist ein wirksames Instrument. Die Veränderungen betreffen nicht nur das momentane Erleben, sondern Ihre gesamte Lebensqualität.

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❌ Mythos

✅ Realität: Nicht jede Therapieform gräbt tief in der Vergangenheit. In der personzentrierten Therapie und Gestalttherapie liegt der Fokus auf dem gegenwärtigen Erleben und der aktuellen Lebenssituation. Vergangenheit wird nur dann thematisiert, wenn sie für Ihr heutiges Erleben relevant ist. Sie bestimmen, worüber Sie sprechen möchten.

Die Wahrheit ist: Viele therapeutische Ansätze arbeiten im Hier und Jetzt. Es geht darum, was Sie heute belastet und wie Sie Ihre aktuelle Situation verbessern können. Die Vergangenheit kann eine Rolle spielen, steht aber nicht zwingend im Mittelpunkt.

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❌ Mythos

✅ Realität: In Österreich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenerstattung durch Krankenversicherungen. Bei Therapeuten mit Kassenvertrag entstehen oft nur geringe oder keine Kosten. Auch bei Wahltherapeuten können Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen (je nach Versicherung 33,70 Euro pro Sitzung). Zudem gibt es Einrichtungen, die einkommensabhängige Tarife anbieten.

Die Wahrheit ist: Psychotherapie ist eine Investition in Ihre Gesundheit und Lebensqualität. Die meisten Menschen finden Wege, sich diese Unterstützung zu ermöglichen. Sprechen Sie mit Ihrem Therapeuten offen über finanzielle Möglichkeiten – oft lassen sich Lösungen finden.

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❌ Mythos

✅ Realität: Sie bestimmen vollständig selbst, was und wie viel Sie erzählen möchten. Ein guter Therapeut respektiert Ihre Grenzen und drängt Sie zu nichts. Die therapeutische Beziehung baut auf Vertrauen auf, das sich mit der Zeit entwickelt. Besonders in der personzentrierten Therapie gilt: Sie gehen in Ihrem eigenen Tempo und teilen nur das, was Sie teilen möchten.

Die Wahrheit ist: Therapie funktioniert am besten, wenn Sie sich öffnen können – aber das geschieht in einem sicheren Rahmen und immer freiwillig. Schweigepflicht ist gesetzlich garantiert. Ihr Therapeut ist an strikte Verschwiegenheit gebunden. Nichts verlässt den Therapieraum ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.

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Psychotherapie ist die richtige Wahl, wenn es um Ihr persönliches Erleben geht – psychischer Leidensdruck, belastende Lebensphasen oder Selbstwertthemen. Hier arbeiten wir allein an Ihren Themen.

Paartherapie ist richtig, wenn das Beziehungssystem im Mittelpunkt steht: wiederkehrende Konflikte, Kommunikationsprobleme, Vertrauensverlust, Affäre, sexuelle Themen oder die Frage „Trennen oder bleiben?". Wir sitzen dann zu dritt im Raum und arbeiten am Miteinander.

Faustregel: Geht es primär um mich → Psychotherapie. Geht es primär um uns → Paartherapie. Bei Unsicherheit klären wir das im unverbindlichen 30-Minuten-Erstgespräch.

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Mediation und Rechtsberatung ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Ziele.

Mediation ist sinnvoll, wenn Sie mit der anderen Partei noch gesprächsfähig sind und eine einvernehmliche Lösung suchen (z. B. Trennung, Erbschaft, Nachbarschaft, Team-/Gesellschafterkonflikt). Ich bin als Mediator neutral und unterstütze beide Seiten gleichwertig. Das Ergebnis ist eine schriftliche Vereinbarung.

Rechtsberatung / Anwalt ist nötig, wenn Sie rechtliche Ansprüche durchsetzen wollen, die Gegenseite nicht kooperiert oder ein Gericht entscheiden muss. Der Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Viele Paare kombinieren beides: zuerst Mediation für die Einigung, danach Anwalt für die rechtliche Umsetzung (z. B. Scheidungsvergleich). Mediation spart oft Zeit, Geld und Nerven – vor allem, wenn Kinder betroffen sind.

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Psychotherapie ist eine Heilbehandlung nach dem österreichischen Psychotherapiegesetz. Sie ist der richtige Rahmen bei psychischem Leidensdruck, psychischen Diagnosen oder tiefer gehenden Themen. Eine Teilrückerstattung durch die Krankenversicherung ist im Regelfall möglich.

Lebens- & Sozialberatung (Coaching) ist keine Heilbehandlung, sondern Begleitung bei konkreten Lebensfragen: Sinn- und Orientierungssuche, berufliche Weichenstellungen, Entscheidungsfindung, Zweifel in der Beziehung, persönliche Weiterentwicklung. Sie eignet sich, wenn Sie „im Prinzip gesund" sind, aber Klarheit oder einen neuen Blickwinkel suchen. Keine Teilrückerstattung durch die Krankenversicherung.

Faustregel: Leidensdruck & psychische Beschwerden → Psychotherapie. Entscheidungsfindung & Orientierung → Lebensberatung. Wenn Sie unsicher sind, kläre ich das mit Ihnen im Erstgespräch und empfehle Ihnen den passenden Rahmen – auch ein Wechsel ist jederzeit möglich.

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Beide Angebote helfen bei Trennungsthemen, setzen aber an unterschiedlichen Punkten an.

Paartherapie ist richtig, wenn die Frage noch offen ist: „Trennen oder bleiben?" Wir arbeiten an Kommunikation, Mustern und Verletzungen. Ergebnis offen – oft entsteht daraus eine neue Qualität der Beziehung oder eine bewusste, faire Trennung.

Mediation ist richtig, wenn die Trennung bereits beschlossen ist und Sie die Modalitäten einvernehmlich regeln möchten: Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Wohnung. Ziel ist eine schriftliche Vereinbarung.

Typische Reihenfolge: erst Paartherapie (Klärung der Beziehungsfrage), dann – falls nötig – Mediation (Klärung der Trennungsmodalitäten). Bei Kindern ist eine professionelle Begleitung in beiden Phasen besonders wertvoll.

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Eine schnelle Orientierung nach Ihrem Anliegen:

• Psychischer Leidensdruck, belastende Lebensphase, Selbstwertthemen → Psychotherapie (Teilrückerstattung durch die Krankenversicherung im Regelfall möglich).

• Beziehungsprobleme, Kommunikationsprobleme, Vertrauensverlust, sexuelle Themen → Paartherapie (90 Min., zu dritt).

• Trennung bereits beschlossen, einvernehmliche Regelung von Obsorge/Vermögen/Unterhalt → Mediation (Familien-, Miet-, Schadensmediation).

• Sinn-, Orientierungs- oder Entscheidungsfragen ohne Diagnose → Lebens- & Sozialberatung.

Sie sind sich unsicher? Genau dafür ist das unverbindliche 30-Minuten-Erstgespräch da. Wir klären gemeinsam, welcher Rahmen am besten zu Ihrer Situation passt – ein Wechsel ist jederzeit möglich.

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Seit 01.07.2021 ist gemäß § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) eine Elternberatung verpflichtend, bevor Eltern minderjähriger Kinder eine einvernehmliche Scheidung beim Bezirksgericht einbringen können. Beide Elternteile müssen jeweils eine Beratung absolvieren und eine schriftliche Bestätigung dem Gericht vorlegen.

Ziel der Beratung ist es, die Eltern über die spezifischen Bedürfnisse und Belastungen ihrer Kinder im Trennungs- und Scheidungsprozess zu informieren – damit elterliche Entscheidungen kindgerecht getroffen werden können. Es handelt sich um eine reine Informationsberatung, keine Therapie und keine Mediation.

Die Beratung erfolgt bei mir in einem Termin (60 Min., wahlweise einzeln oder gemeinsam, Praxis Unterwaltersdorf oder online via Video). Die gerichtsfähige Bestätigung erhalten Sie am selben Tag.

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Die drei Angebote haben unterschiedliche Funktionen und werden oft kombiniert:

• Elternberatung § 95 AußStrG: gesetzlich vorgeschriebene Informationsberatung für beide Elternteile vor einvernehmlicher Scheidung mit minderjährigen Kindern. Ein Termin (60 Min.), schriftliche Bestätigung fürs Bezirksgericht.

• Mediation: freiwilliger Konfliktklärungsprozess, in dem die Eltern selbst konkrete Vereinbarungen erarbeiten – Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Wohnung. Mehrere Sitzungen, schriftliche Vereinbarung als Grundlage des Scheidungsvergleichs.

• Paartherapie: Klärung der Beziehungsfrage selbst (trennen oder bleiben), Arbeit an Kommunikation und Mustern. Setzt vor der Trennungsentscheidung an.

Ist eine einvernehmliche Scheidung mit Kindern bereits geplant, ist die Elternberatung § 95 unabhängig von einer eventuellen Mediation Pflicht – die beiden Termine ersetzen einander nicht. Mediation kann zusätzlich sinnvoll sein, um die Trennungsmodalitäten konkret zu regeln.

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Scheidungsmediation ist ein strukturierter, freiwilliger Klärungsprozess, in dem getrennte oder sich trennende Ehepartner mit Hilfe eines neutralen, eingetragenen Mediators selbst Vereinbarungen zu allen Scheidungsfolgen erarbeiten – konkret: Obsorge und Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögens- und Schuldenaufteilung, Wohnung/Immobilie sowie Pensionsausgleich. Das Ergebnis ist eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung, die im Verfahren der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG dem Bezirksgericht vorgelegt wird. Sinnvoll ist Mediation immer dann, wenn beide Seiten grundsätzlich gesprächsbereit sind, eine außergerichtliche Lösung wollen, Kosten und Zeitaufwand reduzieren möchten und – besonders bei Kindern – auf Augenhöhe Lösungen finden wollen, die im Alltag tragfähig sind. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung durch Anwalt oder Notar.

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Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG verlangt das Bezirksgericht eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie sollte in der Regel folgende Bereiche regeln:

• Kinder: Obsorge (gemeinsam oder allein), hauptsächlicher Aufenthalt, konkretes Kontaktrecht (Wochen, Wochenenden, Ferien, Feiertage), Kommunikation zwischen den Eltern.

• Kindesunterhalt: Höhe (Prozentsatz vom Nettoeinkommen, Regelbedarf, Sonderbedarf), Zahlungsweise, Wertanpassung.

• Ehegattenunterhalt: Höhe, Befristung, Anpassung – oder ausdrücklicher Verzicht.

• Vermögen: Aufteilung von Ersparnissen, Wertpapieren, Hausrat, Fahrzeugen, gemeinsame Schulden und Kredite.

• Wohnung/Immobilie: Verbleib in der Ehewohnung, Mietvertrag, Eigentumsregelung, Übertragung, Abfindung.

• Pensionsausgleich: freiwilliger Splittingantrag oder Verzicht.

• Sonstiges: Versicherungen, Haustiere, gemeinsame Vermögenswerte, ggf. Familienunternehmen.

In der Scheidungsmediation arbeiten wir genau diese Punkte strukturiert durch – auf Basis einer ausführlichen Checkliste. Die Endfassung wird vor Unterzeichnung von einer Anwältin / einem Anwalt geprüft.

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Das unverbindliche Erstgespräch dauert 30 Minuten und gibt Ihnen die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Bereits das erste Gespräch schafft oft Erleichterung.

Was Sie erwartet:

  • ✓Unverbindlich: Das Erstgespräch wird nicht verrechnet, keine Verpflichtung
  • ✓30 Minuten Zeit: Für Ihr Anliegen und Ihre Fragen
  • ✓Persönlich oder online: Je nach Ihrer Präferenz
  • ✓Schnelle Termine: Meist innerhalb 1-2 Wochen
  • ✓Absolute Vertraulichkeit: Gesetzliche Schweigepflicht

Weitere Kontaktmöglichkeiten: