Gut ankommen: Ihr Erstgespräch und der Beginn der Therapie
Viele Menschen fragen sich vor dem ersten Termin: Muss ich etwas vorbereiten? Was brauche ich von meiner Ärztin oder meinem Arzt? Wie oft komme ich am Anfang? Hier finden Sie die Antworten – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: auf sich selbst.
Sie kommen als Paar? Dafür gibt es ein eigenes Infoblatt zur Paartherapie.
Muss ich mich vorbereiten?
Nein – Sie müssen nichts mitbringen außer sich selbst. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten, in der Praxis oder online. Wir lernen uns kennen, Sie erzählen, was Sie zu mir führt, und wir klären gemeinsam, ob und wie wir zusammenarbeiten. Sie entscheiden danach in Ruhe. Das Erstgespräch wird nicht verrechnet.
Meine Erfahrung ist aber: Wer sich vorher ein paar Minuten Zeit nimmt, kommt oft leichter ins Reden. Hilfreich kann sein:
- Ein paar Stichworte notieren – was Sie beschäftigt, seit wann, was Sie schon versucht haben.
- Überlegen, was Sie von mir wissen möchten (Arbeitsweise, Kosten, Termine). Fragen sind ausdrücklich willkommen.
- Für ein Online-Gespräch einen ruhigen Ort wählen, an dem Sie ungestört sind.
- Wenn vorhanden: Befunde oder einen Reha-Entlassungsbericht mitnehmen – nur wenn Sie das möchten.
- Wenn Sie den Kassenzuschuss nutzen möchten: Ihre Sozialversicherungsnummer wissen – sie kommt auf die Honorarnote, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen.
Und wenn Ihnen im Gespräch die Worte fehlen oder Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: Das ist ganz normal. Wir beginnen dort, wo Sie gerade stehen.
Fragen, die Sie sich vorab stellen können
Aus meiner Erfahrung helfen diese Fragen beim Sortieren. Sie müssen keine davon beantworten können – manchmal ist gerade das, was unklar ist, ein guter Anfang.
- Was ist der Anlass – gerade jetzt?
- Seit wann geht es mir so?
- Was hat sich in letzter Zeit verändert?
- Wo merke ich es am meisten – Schlaf, Arbeit, Beziehungen, Körper?
- Was fällt mir schwerer als früher?
- Woran würde ich merken, dass es mir besser geht?
- Was soll am Ende der Therapie anders sein?
- Was habe ich schon versucht?
- Wer oder was gibt mir Halt?
- Hatte ich schon einmal Psychotherapie – was war hilfreich, was nicht?
- Was ist mir in der Zusammenarbeit wichtig?
- Was würde mir das Reden leichter machen?
- Welche Zeiten passen mir?
- Praxis oder online?
- Bei welcher Kasse bin ich versichert?
Selbstverständlich ist auch eine völlig anonyme Psychotherapie möglich – ohne Meldung an die Sozialversicherung. Dann brauchen Sie keine ärztliche Bestätigung, es gibt keinen Antrag und keine Diagnose geht an die Kasse. Sie bezahlen in diesem Fall das volle Honorar ohne Zuschuss. Die folgenden Schritte gelten nur, wenn Sie den Kassenzuschuss nutzen möchten. Sie können sich auch später noch entscheiden.
Was Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt brauchen
Für den Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse ist eine ärztliche Untersuchung nötig – spätestens vor der zweiten Therapiestunde. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.
- Wer: Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt (z. B. für Psychiatrie).
- Was: Die Ärztin bzw. der Arzt bestätigt auf dem Formular Ihrer Kasse, dass eine Untersuchung stattgefunden hat. Damit wird auch abgeklärt, ob körperliche Ursachen mitspielen.
- Was Sie sagen können: „Ich beginne eine Psychotherapie und brauche für den Kassenzuschuss die Bestätigung über die ärztliche Untersuchung.“
- Das Formular: bekommen Sie von mir nach dem Erstgespräch, oder Sie laden es bei Ihrer Kasse herunter, z. B. bei der ÖGK.
- Danach: Bringen Sie die ausgefüllte Bestätigung zur zweiten Stunde mit (oder schicken Sie mir ein Foto). Ich lege sie Ihrem Kassenantrag bei.
Bei längeren Therapien kann die Kasse eine neuerliche Bestätigung verlangen – ich sage Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Die ersten 10 Stunden: wie oft?
Am Anfang ist Regelmäßigkeit besonders wertvoll. Vertrauen braucht Zeit, und was in einer Stunde angestoßen wird, wirkt bis zur nächsten nach. Deshalb empfehle ich für die ersten 10 Stunden in der Regel:
je 60 Minuten, möglichst zur gleichen Zeit
wenn es beruflich oder finanziell nicht anders geht
Nach etwa 10 Stunden schauen wir gemeinsam zurück: Was hat sich verändert? Was ist noch offen? Passt die Frequenz? Später – wenn es stabiler wird – kann der Abstand größer werden.
Ab der 11. Stunde: der Antrag an die Kasse
Die ersten 10 Stunden bezuschusst die Kasse mit der ärztlichen Bestätigung. Ab der 11. Stunde ist eine Bewilligung der Kasse nötig. Damit keine Lücke entsteht:
- Etwa ab der 7. bis 8. Stunde fülle ich den Antrag auf Kostenzuschuss aus (mit Diagnose und Behandlungsplan).
- Sie unterschreiben und schicken ihn an Ihre Kasse – oder ich schicke ihn mit Ihrem Einverständnis direkt.
- Die Kasse bewilligt eine bestimmte Anzahl weiterer Stunden. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern – deshalb früh einreichen.
- Wenn die bewilligten Stunden zu Ende gehen und wir weiterarbeiten möchten, stellen wir rechtzeitig einen Verlängerungsantrag.
Einreichen der Honorarnoten: Sie bezahlen das Honorar und reichen die Honorarnote samt Zahlungsnachweis bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse überweist Ihnen den Zuschuss (Stand 2026: ÖGK 33,70 €, SVS 50,00 €, BVAEB 50,20 € pro Einzelsitzung). Honorare & Zuschuss
Beginn der Therapie: der Therapievertrag
Wenn wir nach dem Erstgespräch zusammenarbeiten möchten, besprechen wir die Rahmenbedingungen und halten sie in einem schriftlichen Therapievertrag fest. Das Psychotherapiegesetz (PThG 2024, § 42) verlangt, dass ich Sie vor Beginn so informiere, dass Sie gut entscheiden können. Dazu gehören:
- meine Methode (personzentrierte Psychotherapie) und wie ich arbeite
- Dauer und Häufigkeit der Stunden, voraussichtliche Gesamtdauer
- mögliche Auswirkungen der Therapie – und einer Nicht-Behandlung
- mögliche Alternativen
- das Honorar und der Kassenzuschuss
- die Absageregelung und Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
- wie ich Ihre Daten verarbeite und wann etwas an Dritte geht (z. B. an die Kasse)
- dass sich das Vorgehen im Verlauf ändern kann – und warum
Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 45 PThG 2024). Weitergegeben wird nur, wofür Sie mich ausdrücklich entbinden – etwa die Diagnose auf dem Kassenantrag.
Ich führe über die Therapie eine Dokumentation (§ 44 PThG 2024). Sie haben das Recht auf Auskunft und Einsicht. Die Dokumentation wird zehn Jahre nach Therapieende aufbewahrt und danach gelöscht.
Absageregelung: Termine können bis 48 Stunden vorher ohne Kosten abgesagt werden; bei späterer Absage wird ein Ausfallshonorar verrechnet (Details unter Honorare).
Ende und Beendigung der Therapie
Psychotherapie ist freiwillig. Sie können sie jederzeit beenden – ohne Begründung und ohne Kündigungsfrist.
- Gemeinsamer Abschluss: Meist zeichnet sich das Ende ab, wenn Ihre Ziele erreicht sind. Dann planen wir den Abschluss gemeinsam, oft mit größeren Abständen und einer bewussten letzten Stunde, in der wir auf den Weg zurückschauen.
- Wenn Sie früher aufhören möchten: Sagen Sie es gerne offen – auch wenn etwas nicht passt. Eine Abschlussstunde kann helfen, das gut zu beenden. Sie ist aber kein Muss.
- Wenn ich die Therapie nicht fortsetzen kann (z. B. weil ein anderes Angebot besser passt): Dann bespreche ich das offen mit Ihnen und unterstütze Sie, eine passende Weiterbehandlung zu finden.
- Später wiederkommen: Das ist jederzeit möglich, wenn es wieder schwieriger wird.
Bei Gedanken, sich das Leben zu nehmen, oder in einer akuten Krise: Notruf 144, Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr) oder die nächste psychiatrische Ambulanz.
Erstgespräch vereinbaren
30 Minuten, in der Praxis in Unterwaltersdorf (Bezirk Baden) oder online. Wird nicht verrechnet.
Infoblatt „Nach dem Erstgespräch“Diese Information weitergeben
E-Mail-Adresse oder Handynummer eingeben und den Weg wählen – Ihr eigenes Mail-, SMS- oder WhatsApp-Programm öffnet sich mit einer fertigen Nachricht samt Link zu dieser Seite.
Optional – Sie können den Empfänger auch erst in Ihrem Programm auswählen.
- Ihre Eingabe bleibt in Ihrem Browser. Sie wird weder gespeichert noch an mich übertragen.
- Die Nachricht enthält nur Links und Kontaktdaten – keine Gesundheitsdaten. Gesendet wird erst, wenn Sie selbst auf „Senden“ tippen.
- Bei WhatsApp wird die Telefonnummer an WhatsApp (Meta) übergeben. Nutzen Sie diesen Weg nur, wenn die Patient:in das ausdrücklich wünscht.
- Ganz ohne Datenübermittlung: das Infoblatt ausdrucken und mitgeben – der QR-Code führt zur Information.
Stand November 2026. Rechtsgrundlage: Psychotherapiegesetz 2024 (BGBl. I Nr. 49/2024), §§ 42, 44, 45. Angaben zum Kassenzuschuss nach den Regeln der Krankenkassen; Details können sich ändern.